Kinderbetreuung – Zentrale Anmeldung


Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Bad Dürrheimer Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer und kirchlicher Trägerschaft


Felder mit * sind Pflichtfelder, ohne die die Anmeldung leider nicht bearbeitet werden kann.


Betreuungswünsche:


Zu welchem Datum soll die Anmeldung erfolgen?


Ein Kalender zur Auswahl des Datums


Für welche Einrichtung soll die Anmeldung erfolgen?



Wichtig für die Punktevergabe!



Hinweis: Diese Vormerkung stellt keine Platzzusage dar. Aufgrund dieser Vormerkung erhalten Sie im Rahmen unserer Kapazitäten ein Platzangebot.


Angaben zum Kind:


Ein Kalender zur Auswahl des Datums



Angabe zum Sorgeberechtigten:


1. Sorgeberechtigte(r)



2. Sorgeberechtigte(r)




Geschwisterkinder:


Ein Kalender zur Auswahl des Datums

(Wichtig für die Punktevergabe)


Ein Kalender zur Auswahl des Datums

(Wichtig für die Punktevergabe)


Ein Kalender zur Auswahl des Datums

(Wichtig für die Punktevergabe)



Weitere Angaben – wichtig für die Punktevergabe/Sozialkriterien:


Nur von alleinlebenden Personensorgeberechtigten zu beantworten


Der Personensorberechtigte/r ist alleinlebend und berufstätig, in Elternzeit, arbeitssuchend, nimmt eine Erwerbstätigkeit auf, befindet sich in beruflicher Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulbildung oder erhält eine Engliederungsmaßnahme (§ 24 I S.2 SGB VIII).


Wir bitten Sie, die jeweiligen Nachweise (wie eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbescheinigung, o. ä.) innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung an die Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim, Bereich 1.2 – Kinderbetreuung oder per E-Mail an kinderbetreuung@bad-duerrheim.de zu senden.


Nur von zusammenlebenden Personensorgeberechtigten zu beantworten


Beide Personensorberechtigte sind berufstätig, in Elternzeit, arbeitssuchend, nehmen eine Erwerbstätigkeit auf, befinden sich in beruflicher Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulbildung oder erhalten eine Engliederungsmaßnahme (§ 24 I S.2 SGB VIII).


Wir bitten Sie, die jeweiligen Nachweise (wie eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbescheinigung, o. ä.) innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung an die Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim, Bereich 1.2 – Kinderbetreuung oder per E-Mail an kinderbetreuung@bad-duerrheim.de zu senden.


Bad Dürrheimer Familienpass


Der Familienpass soll Familien und Alleinerziehende mit geringerem finanziellen Spielraum zusätzlich entlasten. Weitere Informationen finden Sie unter: Städtischer Familienpass | Stadt Bad Dürrheim (bad-duerrheim.info)


Liegt eine Empfehlung des Jugendamtes Schwarzwald-Baar-Kreis zur vorrangigen Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung vor? (Wichtig für die Punktevergabe)


(Nachweis muss der Stadtverwaltung und ggfs. den kirchlichen Trägern vorgelegt werden.)


Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei denen eine förderliche Entwicklung geboten ist (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) – wichtig für die Punktevergabe


(Wenn zutreffend, geben Sie bitte den individuellen Förderungsgrund im unteren Feld Notizen an)


Förderbedarf/Integrationshilfe etc.

Bitte teilen Sie in nachstehendem Feld mit, falls für Ihr Kind Förderbedarf besteht/Integrationshilfe bewilligt/beantragt wurde o. ä.



Zusätzliche Angaben (was Sie uns noch mitteilen wollen):




Datenschutzerklärung:


Die Angaben in der Anmeldung sind freiwillig. Die Verweigerung der Angaben hat zur Folge, dass Ihre Anmeldung nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Aus diesem Grund wurden manche Felder mit für die Anmeldung zwingend notwendigen Informationen in Form eines Pflichtfeldes ausgestaltet.


Die Erhebung, Speicherung und Weiterleitung Ihrer im Anmeldeformular angegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligungserklärung. Sie können diese jederzeit gegenüber der Stadt Bad Dürrheim – Hauptamt – für die Zukunft widerrufen. Des Weiteren steht Ihnen ein Anspruch auf Auskunft über Ihre Daten, Korrektur unzutreffender Daten bzw. Löschung oder Sperrung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und den Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürrheim.


Einwilligungserklärung:


1. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von den zuständigen Stellen der Stadt Bad Dürrheim gespeichert und eingesehen werden und an die von Ihnen ausgewählten Kinderbetreuungseinrichtungen zur Bearbeitung der Anmeldung und Prüfung des Betreuungsplatzwunsches übermittelt werden. Bei Auswahl einer nicht in städtischer Trägerschaft befindlichen Einrichtung erfolgt eine Datenübermittlung an den Träger der jeweiligen Einrichtung.

Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass im Falle des Zustandekommens des Aufnahmevertrags die Anmeldedaten der Kinder hinsichtlich des Abgleichs der Belegungszahlen mit anderen Kindertageseinrichtungen in der Stadt, sowie zur Erhebung des Finanzausgleichs und des Interkommunalen Kostenausgleichs für auswärtige Kinder mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales bzw. den Verwaltungen der Wohnsitzgemeinden ausgetauscht werden und erkläre/n hierzu mein/unser Einverständnis.


2. Wenn in den von mir/uns ausgewählten Einrichtungen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Stadt Bad Dürrheim die gemachten Angaben auch an andere Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet und deren Träger zur Bearbeitung der Anmeldung und Prüfung eines Betreuungsplatzes übermitteln kann.


Hinweis: Wenn Sie der Einwilligungserklärung nicht zustimmen, kann Ihr Betreuungsantrag nicht bearbeitet werden.


Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die gemachten Angaben werden nach ihrer Anonymisierung von der Stadt Bad Dürrheim, Hauptamt, für die städtische Bedarfsplanung nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz des Landes Baden-Württemberg verwendet.